Gut beraten. Gut vertreten. In guten Händen!

Notare (GNotKG)

Für Notare regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) die Vergütung verbindlich für alle Berufsträger. Jeder Notar ist verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Notarkosten zu erheben. Eine Vereinbarung über oder ein Verzicht auf Notarkosten ist nicht zulässig. Das GNotKG regelt je nach Tätigkeit des Notars verschiedene Gebührentatbestände, die abhängig vom Geschäftswert sind. 

Beispielberechnungen und einen Gebührenrechner finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter www.bnotk.de.


Rechtsanwälte (RVG)

Unsere anwaltliche Tätigkeit rechnen wir grundsätzlich auf Basis einer Honorarvereinbarung ab, die mindestens eine Vergütung auf Grundlage der vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegebenen Gebühren vorsieht.


 
 
 
 
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